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Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Ablauf, Vertrag, Druckunterlagen und Zahlung — kurz und ohne Umschweife erklärt. Die vollständigen Bedingungen stehen in unseren AGB.

Die Bürgerinfo-Serie

Was ist die Bürgerinfo-Serie?

Die Bürgerinfo-Serie besteht aus drei Ausgaben innerhalb eines Jahres: „Notfall-Ausweis“, „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ und „Reiseapotheke“. Jede Ausgabe deckt ein Gesundheitsthema ab und wird durch die Werbung lokaler Gewerbetreibender finanziert.

Wer erhält die Ausgaben?

Verteilt wird an Empfänger mit Publikumsverkehr — vorrangig Apotheken, Arztpraxen und den Einzelhandel. Die Ausgaben liegen dort aus, wo Menschen ohnehin vorbeikommen und Zeit zum Lesen haben.

Wie hoch ist die Auflage?

2.000 Stück je Ausgabe. Belegt ein Inserent mindestens zwei Anzeigenfelder, werden diese in einem Umkreis von 30 km um seine Betriebsstätte an mindestens 10 Verteilerstellen versendet.

Was hat es mit dem Infofenster auf dem Cover auf sich?

Jede Ausgabe ist auf dem Cover mit einem Infofenster ausgestattet. Die jeweilige Verteilerstelle kann dort einen Stempel oder Aufkleber anbringen — die Broschüre wird damit zum Empfehlungsträger vor Ort.

Buchung und Vertrag

Ich habe mit einem externen Vertragspartner abgeschlossen. Was passiert jetzt?

Wird ein Anzeigen- oder Werbevertrag zunächst mit einem externen Vertragspartner geschlossen, kann dieser entsprechend den Vertragsbestimmungen anschließend von der BIP Verlags GmbH vollständig übernommen werden. Vor der Übernahme werden Sie durch den externen Vertragspartner per E-Mail informiert.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Vor der Vertragsübernahme gilt das vertraglich vereinbarte 14-tägige Sonderkündigungsrecht. Nach Ablauf dieser Frist ohne Ausübung übernimmt die BIP Verlags GmbH den Vertrag und die weitere Abwicklung.

Kann ich später noch stornieren?

Nach Ablauf des Sonderkündigungsrechts und erfolgter Vertragsübernahme ist eine Stornierung nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund bestehender gesetzlicher Rechte möglich. Soweit vertraglich vereinbart, können dabei angemessene Pauschalen entsprechend dem bereits entstandenen Aufwand anfallen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Wird meine Bonität geprüft?

Die BIP Verlags GmbH kann vor Leistungsbeginn eine Bonitätsprüfung durchführen und Leistungen bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit von einer Vorauszahlung abhängig machen.

Gestaltung und Druckunterlagen

Ich habe keine fertige Druckvorlage. Geht das trotzdem?

Ja. Werden keine geeigneten Vorlagen bereitgestellt, gestalten wir die vereinbarten Werbeinhalte auf Grundlage der vorhandenen bzw. von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen.

Kann ich mir eine bestimmte Platzierung sichern?

Sonderplatzierungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder bestätigt wurden. Ist eine vereinbarte Sonderplatzierung nicht möglich, erfolgt eine zumutbare alternative Platzierung.

Was passiert, wenn ich Unterlagen zu spät liefere?

Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der BIP Verlags GmbH. Wir bitten deshalb um eine rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen.

Zahlung und Rechnung

Wie läuft die Bezahlung ab?

Nach der Vertragsübernahme erhalten Sie grundsätzlich eine Vorkassenrechnung. Produktion, Druck und Verteilung beginnen grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung. Nach vollständiger Erbringung der Leistung erhalten Sie eine Abschlussrechnung, in der die geleistete Vorauszahlung verrechnet wird.

Werden zusätzliche Leistungen berechnet?

Zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn diese vereinbart oder zusätzlich von Ihnen beauftragt wurden.

Leistung und Ergebnis

Garantieren Sie einen bestimmten Werbeerfolg?

Nein — und das sagen wir bewusst offen. Die BIP Verlags GmbH schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten Werbeerfolg. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anzeige in der vereinbarten Auflage erscheint und wie beschrieben verteilt wird.

Welches Recht gilt?

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Konstanz Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Die vollständigen Bedingungen finden Sie in unseren AGB.

Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweilige Einzelvertrag und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Schreiben Sie uns — wir melden uns kurzfristig mit allen Angaben zurück.